Rechtsprechung
TDG Nord, 04.03.1993 - N 4 ASL 155/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Oldenburg, 10.05.2000 - 6 A 1971/98
Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG …
Vorliegend kommt hinzu, dass die angefochtene Entlassungsverfügung in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 21. April 1998 lediglich vier der disziplinarrechtlich insgesamt geahndeten sieben Pflichtverletzungen zu Grundlagen der fristlosen Entlassung macht, so dass der vorliegend maßgebliche Sachverhalt hinter dem disziplinarrechtlich maßgeblichen Tatbestand durch Herausnahme weniger gravierender Sachverhaltsteile nicht identisch ist und ein teilweiser eigenständiger, disziplinarrechtlich geahndeter Sachverhaltsteil verbleibt (vgl. dazu auch TDiG Nord, Beschl. v. 04.03.1993 - N 4 AsL 155/93 -, NZWehrr 1994, 120 f.). - OVG Niedersachsen, 02.08.1999 - 5 M 1921/99
Zustellungserfordernis bei Entlassung von Zeitsoldat;; Bundeswehr: Entlassung, …
Vorliegend kommt hinzu, dass die angefochtene Entlassungsverfügung in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 21. April 1998 lediglich vier der disziplinarrechtlich insgesamt geahndeten sieben Pflichtverletzungen zu Grundlagen der fristlosen Entlassung macht, so dass der vorliegend maßgebliche Sachverhalt hinter dem disziplinarrechtlich maßgeblichen Tatbestand durch Herausnahme weniger gravierender Sachverhaltsteile nicht identisch ist und ein teilweiser eigenständiger, disziplinarrechtlich geahndeter Sachverhaltsteil verbleibt (vgl. dazu auch TDiG Nord, Beschl. v. 4.3.1993 - N 4 AsL 155/93 -, NZWehrr 1994, 120 f.).